GOLD-Rechte und Pflichten der Gruppenleitung (und des Elternrats)

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Die Jobbeschreibung

Die Jobbeschreibung (Jobdescription) ist wohl die beste Zusammenfassung der Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Funktion in einer Pfadfinder*innengruppe.

Eine Jobbeschreibung begegnet den meisten erstmals bei einem Vorstellungsgespräch für einen neuen Job. Dabei wird es oftmals als sehr angenehm empfunden, dass der*die Vorgesetzte mit dem*der Bewerber*in die Auflistung der diversen Tätigkeiten durchgegangen ist und die beiden über dies und jenes gleich gesprochen haben. Nach einer gemeinsam vereinbarten Zeit nimmt man sich dann nochmals die damalige Auflistung her, um sie zu überprüfen und gegebenenfalls Veränderungen vorzunehmen.

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In der Jobbeschreibung werden die Ziele, Aufgaben, Verantwortungen, allgemeinen Erwartungen der Organisation, Schnittstellen, Kompetenzen und vieles mehr beschrieben. Es ist aber keine unveränderbare Auflistung, vielmehr eine sich immer wieder verändernde Beschreibung der Tätigkeit.

Man darf aber dann keinesfalls verabsäumen, die persönlichen Erwartungen auszusprechen und abzuklären. In unseren Funktionen der Pfadfinder*innenbewegung bleibt dies eine Aufgabe, die man unbedingt mit seinem Team besprechen muss.

Daher ist eine Jobbeschreibung, sowohl bei der Suche nach Funktionär*innen, als auch beim Erstgespräch, ein mittlerweile unerlässliches Dokument. Gerne wird die Jobbeschreibung auch bei Jahresgesprächen betrachtet und Anpassung an der Jobbeschreibung oder an der tatsachlichen Umsetzung werden vorgenommen.

Die wichtigsten Rechte und Pflichten der Gruppenleitung:

Die Gruppenleitung hat das Recht auf:

  • freie Zeiten zur Heimnutzung für Stufen- u. Gruppenaktivitäten,
  • Einsicht in die Gruppenkassa und das Erstellen eines Gruppenbudgets,
  • Antrage im Elternrat (ER),
  • Intervention bei Krisen in den Stufen,
  • Besuche in den Stufen,
  • Einberufung von Gruppenräten und Sonderzusammenkünften.

Die Gruppenleitung hat die Pflicht:

  • die bestmögliche Ausbildung der Leiter*innen zu gewährleisten
  • regelmäßige Gruppenräte abzuhalten
  • beste Rahmenbedingungen für ihre Leiter*innen und Mitarbeiter*innen zu stellen
  • die Leiter*innen auf Risiken aufmerksam zu machen und den Umgang mit Krisen zu trainieren
  • die Umsetzung des pädagogischen Konzepts in den Stufen im Auge zu behalten und mit den Stufenleiter*innen zu reflektieren
  • den Überblick über die Gruppe zu haben und bei Notwendigkeit rasch zu handeln

Doch darüber hinaus ist die Gruppenleitung (natürlich in enger Zusammenarbeit mit dem ER) verpflichtet, immer am aktuellsten Stand in rechtlichen Fragen zu sein. Es gibt dazu viele Internetseiten, wo du dir die nötigen Infos holen kannst, z.B.: über

  • Jugendschutz (Unterschiede in den einzelnen Bundesländern)
  • Hygieneverordnungen (Unterschiede in den einzelnen Bundesländern)
  • Vereinsrecht
  • Aufsichtspflicht
  • Haftungsfragen
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Natürlich erfährst du diesbezüglich auch einiges auf den Seminaren bzw. kannst dich dort mit anderen austauschen. Und selbstverständlich kannst du dich bei Fragen auch immer an die Bundesbeauftragten bzw. deine Landesbeauftragten für Gruppenleiter und Gruppenleiter*innen wenden.

SchlagwörterSchlagwörter
Gruppenleitung +, Elternrat +  und Jobbeschreibung +
StatusStatus des Inhalts
StufeStufe