GOLD-Rechte und Pflichten der Gruppenleitung (und des Elternrats)

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Die Jobbeschreibung

Die Jobbeschreibung (Jobdescription) ist wohl die beste Zusammenfassung der Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Funktion in einer Pfadfinder*innengruppe.

Eine Jobbeschreibung begegnet den meisten erstmals bei einem Vorstellungsgespräch für einen neuen Job. Dabei wird es oftmals als sehr angenehm empfunden, dass der*die Vorgesetzte mit dem*der Bewerber*in die Auflistung der diversen Tätigkeiten durchgegangen ist und die beiden über dies und jenes gleich gesprochen haben. Nach einer gemeinsam vereinbarten Zeit nimmt man sich dann nochmals die damalige Auflistung her, um sie zu überprüfen und gegebenenfalls Veränderungen vorzunehmen.

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In der Jobbeschreibung werden die Ziele, Aufgaben, Verantwortungen, allgemeinen Erwartungen der Organisation, Schnittstellen, Kompetenzen und vieles mehr beschrieben. Es ist aber keine unveränderbare Auflistung, vielmehr eine sich immer wieder verändernde Beschreibung der Tätigkeit.

Man darf aber dann keinesfalls verabsäumen, die persönlichen Erwartungen auszusprechen und abzuklären. In unseren Funktionen der Pfadfinder*innenbewegung bleibt dies eine Aufgabe, die man unbedingt mit seinem Team besprechen muss.

Daher ist eine Jobbeschreibung, sowohl bei der Suche nach Funktionär*innen, als auch beim Erstgespräch, ein mittlerweile unerlässliches Dokument. Gerne wird die Jobbeschreibung auch bei Jahresgesprächen betrachtet und Anpassung an der Jobbeschreibung oder an der tatsachlichen Umsetzung werden vorgenommen.

Die wichtigsten Rechte und Pflichten der Gruppenleitung:

Die Gruppenleitung hat das Recht auf:

  • freie Zeiten zur Heimnutzung für Stufen- u. Gruppenaktivitäten,
  • Einsicht in die Gruppenkassa und das Erstellen eines Gruppenbudgets,
  • Antrage im Elternrat (ER),
  • Intervention bei Krisen in den Stufen,
  • Besuche in den Stufen,
  • Einberufung von Gruppenräten und Sonderzusammenkünften.

Die Gruppenleitung hat die Pflicht:

  • die bestmögliche Ausbildung der Leiter*innen zu gewährleisten
  • regelmäßige Gruppenräte abzuhalten
  • beste Rahmenbedingungen für ihre Leiter*innen und Mitarbeiter*innen zu stellen
  • die Leiter*innen auf Risiken aufmerksam zu machen und den Umgang mit Krisen zu trainieren
  • die Umsetzung des pädagogischen Konzepts in den Stufen im Auge zu behalten und mit den Stufenleiter*innen zu reflektieren
  • den Überblick über die Gruppe zu haben und bei Notwendigkeit rasch zu handeln

Doch darüber hinaus ist die Gruppenleitung (natürlich in enger Zusammenarbeit mit dem ER) verpflichtet, immer am aktuellsten Stand in rechtlichen Fragen zu sein. Es gibt dazu viele Internetseiten, wo du dir die nötigen Infos holen kannst, z.B.: über

  • Jugendschutz (Unterschiede in den einzelnen Bundesländern)
  • Hygieneverordnungen (Unterschiede in den einzelnen Bundesländern)
  • Vereinsrecht
  • Aufsichtspflicht
  • Haftungsfragen

Natürlich erfährst du diesbezüglich auch einiges auf den Seminaren bzw. kannst dich dort mit anderen austauschen. Und selbstverständlich kannst du dich bei Fragen auch immer an die Bundesbeauftragten bzw. deine Landesbeauftragten für Gruppenleiter und Gruppenleiter*innen wenden.

Auszug aus der Verbandsordnung (VO)[Bearbeiten]

3.4.5 Der Elternrat (ER)

3.4.5.1 Jede Pfadfinder*innengruppe benötigt einen Elternrat. Er ist entsprechend der Rechtsform der Pfadfinder*innengruppe

  • bei selbständigen Zweigvereinen Vereinsträger gemäß der Gruppensatzungen;
  • bei Zweigstellen beauftragtes Organ des Landesverbandes gemäß der Geschäftsordnung;
  • bei geschlossenen Pfadfinder*innengruppen einer außerhalb der Pfadfinderbewegung stehenden Körperschaft deren gemäß dem Vertrag beauftragtes Organ, sofern sie nicht selbst diese Funktion ausübt.

3.4.5.2 Dem Elternrat gehören mit Sitz und Stimme an:

  • mehrheitlich VertreterInnen der Eltern, deren Kinder in der Pfadfinder*innengruppe registriert sind;
  • Gruppenleiterin und Gruppenleiter als VertreterInnen der pfadfinderischen Belange der Gruppe;
  • die Gruppenkurat*innen

3.4.5.3 Den Vorsitz führt der Obmann/die Obfrau des Elternrates, der*die entsprechend dem Gruppenstatut zu wählen ist. Er*Sie vertritt die Pfadfinder*innengruppe in rechtlicher Hinsicht nach außen.

3.4.5.4 Der Elternrat tritt nach Bedarf zusammen, mindestens jedoch zweimal jährlich oder wenn dies der Gruppenrat verlangt.

3.4.5.5 Die Aufgaben des Elternrates sind:

  • für die Einhaltung der Grundsätze der PPO Sorge zu tragen;
  • die pfadfinderische Erziehungs- und Ausbildungsarbeit zu fördern;
  • bei der jährlichen Registrierung der Pfadfinderleiter*innen (Gruppenleitung, Stufenleitungen samt Assistent*innen) die Mitverantwortung für deren charakterliche Eignung zu übernehmen;
  • alle aus der Rechtsform sich ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen wie Durchführung von Hauptversammlung und Wahlen, Kassaführung und -bericht sowie Kassaprüfung, Verkehr mit Behörden, Tätigkeitsbericht;
  • die Rechte und Wunsche der Eltern der Gruppenzugehörigen zu vertreten.

Dies geschieht im Besonderen durch:

  • Mithilfe bei der Gewinnung geeigneter Personen als Pfadfinderleiter*innen und MitarbeiterInnen sowie Bereitstellung entsprechender Mittel für die Leiter*innenausbildung;
  • Beschaffung, Einrichtung und Erhaltung geeigneter Heimraume;
  • Anschaffung, Erhaltung und Ergänzung der Gruppenausrüstung entsprechend den Wünschen des Gruppenrates;
  • Unterstützung der Pfadfinderleiter*innen bei Veranstaltungen, Lagern und Fahrten;
  • Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit.

3.4.5.6 Für die pfadfinderische Erziehungs- und Ausbildungsarbeit sind Gruppenleitung, Kurat*innen und Stufenleitungen samt Assistent*innen zuständig.

3.4.6 Der Gruppenrat (GR)

3.4.6.1 Dem Gruppenrat gehören an: Gruppenleiter, Gruppenleiterin, Kurat*innen, alle Stufenleiter*innen und Stufenassistent*innen, bei Bedarf zusätzliche MitarbeiterInnen mit festgelegten Aufgaben.

3.4.6.2 Den Vorsitz führt die Gruppenleitung (männlich und weiblich abwechselnd) oder ein von ihr beauftragtes Mitglied des Gruppenrates. Der Gruppenrat tritt in der Regel monatlich, aber wenigstens fünfmal jährlich zusammen oder wenn dies der Elternrat verlangt.

3.4.6.3 Der Gruppenrat trägt gemeinsam die Verantwortung für die pfadfinderische Erziehungsarbeit der Pfadfinder*innengruppe und regelt die Zusammenarbeit der einzelnen Stufen. Er bereitet die rechtzeitige Überstellung der Kinder und Jugendlichen in die nächsten Stufen vor. Wenn in einer Stufe mehrere Einheiten bestehen, ist deren Arbeit zu koordinieren.

3.4.6.4 Der Gruppenrat wählt den Gruppenleiter und die Gruppenleiterin für 3 Jahre. Wiederwahl ist möglich. Der Gruppenrat schlägt dem Elternrat die Bestellung der Leiter*innen – Gruppenleitung, Stufenleiter*innen und Stufenassistent*innen - hinsichtlich ihrer fachlichen Eignung vor.

3.4.6.5 Der Gruppenrat bemüht sich um die Weiterbildung der Leiter*innen.

3.4.6.6 Der Gruppenrat plant alle Gruppenveranstaltungen und sorgt für deren Durchführung.

3.4.6.7 Der Gruppenrat macht dem Elternrat Vorschläge für die Erstellung des Gruppenbudgets, für die Belange des Gruppenheimes und der Gruppenausrüstung.

3.4.7 Die Gruppenleitung (männlich und weiblich)

3.4.7.1 Gemischte Pfadfinder*innengruppen werden von einem Gruppenleiter und einer Gruppenleiterin geleitet. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Landesverbandes.

3.4.7.2 Insbesondere hat die Gruppenleitung die Aufgabe,

  • den Gruppenrat im Elternrat zu vertreten,
  • mit dem Landesverband zusammenzuarbeiten,
  • in pfadfinderischen Belangen die Pfadfinder*innengruppe nach außen zu vertreten,
  • für die Belange der Zugehörigen ihrer Pfadfinder*innengruppe zu sorgen.
  • die gruppeninterne Aus- und Weiterbildung der Leiter*innen zu gewährleisten,
  • die Leiter*innen bei der Regelausbildung zu unterstutzen,
  • den Rückhalt der Leiter*innen in der Gemeinschaft zu fordern,
  • ihre eigene Aus- und Weiterbildung voranzubringen.

3.4.7.3 Bei Neugründung einer Pfadfinder*innengruppe oder im Falle eines Rücktrittes des Gruppenleiters bzw. der Gruppenleiterin kann der Landesverband einen provisorischen Gruppenleiter bzw. Gruppenleiterin bestellen.

3.7.2 Voraussetzungen

3.7.2.1 Alle MitarbeiterInnen der PPÖ – in welcher Position auch immer, ob gewählt, bestätigt oder bestellt, auf Gruppenebene wie auch auf Landes- und Bundesebene, müssen sich mit den Zielen und Werten der Pfadfinder und Pfadfinderinnen auseinandersetzen und für sich selbst annehmen können. Diese Werte und Ziele sind in der Verbandsordnung im Kapitel 1 „Grundsätze“ festgeschrieben. Das entsprechende Engagement wird durch das Ablegen des Pfadfinder*innenversprechens bekräftigt.

3.7.2.2 Mitarbeiter*innen der PPÖ müssen persönliche Haltung und Charakter aufweisen, die sie als Pfadfinderleiter*innen der PPÖ geeignet erscheinen lassen und das entsprechende Alter aufweisen (siehe Verbandsordnung 3.8)

3.7.2.3 Auf Grundlage der Job-Beschreibung wird zu Beginn des Engagements zwischen Mitarbeiter*in und dem/der zuständigen Vertreter*in der jeweiligen Gruppierung eine gegenseitige Vereinbarung abgeschlossen (z. B. Stufenleiter mit Gruppenleiter, Bundesbeauftragter für Pfadfinder*innenausbildung mit Bundesleitung). Darin erklären sich die Mitarbeite*innen bereit, bestimmte Aufgaben in einem bestimmten Zeitumfang (pro Woche, Monat), wie in einer gegenseitigen Vereinbarung festgehalten, verbindlich auszuführen, wie es im Rahmen eines ehrenamtlichen Engagements möglich ist. Darüber hinaus wird aber auch die Unterstützung, die der Verband geben kann, die Chancen für persönliches Wachsen und Weiterbildung, angeführt.

3.7.2.4 Beschlüsse der Verbandsorgane sind einzuhalten und umzusetzen.

3.7.2.5 Jede*r Mitarbeiter*in der PPÖ bekommt die Chance, sich zusätzlich zur Regelausbildung regelmäßig weiterzubilden.

3.7.2.6 Partnerschaftlichkeit ist ein Grundprinzip der PPÖ. Viele Funktionen sind partnerschaftlich besetzt. Damit soll auch gewährleistet werden, dass gemeinsam die Anforderungen der Funktion zu 100% erfüllt werden (so wie in den Beschreibungen ausgeführt).

3.7.2.7 Unvereinbarkeiten:
Grundsätzlich soll niemand bei den PPO eine leitende Funktion übernehmen, der/die durch Beruf oder anderes Engagement die öffentliche Wahrnehmung des Wesens der PPO (Verbandsordnung 1.1) in Frage stellen konnte. Zwischen Ehrenamt und Anstellung im Verband ist klar zu unterscheiden und eine Vermengung ist nicht zulässig, vor allem, wenn die ehrenamtliche Funktion auch eine kontroll- und weisungsgebende Funktion für die Anstellung beinhaltet. Mitglieder in Organen und Gremien der PPÖ sollen nicht verschiedene Entsender repräsentieren. In so einem Fall kann nur die höhere Funktion wahr genommen werden.

Jobbeschreibung für Gruppenleiter*innen[Bearbeiten]

1. Voraussetzungen[Bearbeiten]

Vereinsrechtliche Voraussetzungen

  • registriertes Mitglied der PPO
  • abgelegtes Pfadfinder*innenversprechen
  • vollendendes 25. Lebensjahr
  • absolvierte Startveranstaltung
  • Absolvierung der GL-Ausbildung in den ersten drei Jahren
  • Wahl durch den Gruppenrat (auf 3 Jahre – Wiederwahl möglich)
  • jährliche Bestätigung in der Funktion als Gruppenleiter*in durch die Landesleitung im Zuge der Registrierung (Wien: Bestätigung der Wahl durch die Landesleitung)

Persönliche Voraussetzungen

  • Haltung und Charakter als Gruppenleiter*in
  • Auseinandersetzung mit und Akzeptanz der Ziele und Werte der PPO
  • Freude am Umgang und der Arbeit mit Erwachsenen
  • selbstständig und im Team arbeiten können
  • zielorientiert methodisch planen und arbeiten können
  • delegieren können
  • Sitzungen leiten und moderieren können
  • konsensfähig sein
  • zuhören können
  • verlässlich sein

2. Aufgaben und Verantwortung[Bearbeiten]

Der*Die Gruppenleiter*in ist verantwortlich...

  • für die pädagogischen Belange der Gruppe
  • für die Einhaltung und Befolgung der Werte und Ziele der PPO
  • für die Erarbeitung von Zielstellungen der Gruppe
  • für die Betreuung der Leiter*innen (AIS)
  • für die Gewinnung und Einführung neuer Leiter*innen
  • für die Gewährleistung der gruppeninternen Aus- und Weiterbildung
  • für die Unterstützung der Leiter*innen in der Ausbildung
  • für die persönliche Ausbildung als GL und regelmäßige Fortbildung
  • für die Einberufung des Gruppenrates & Klausuren
  • für die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen (gemeinsam mit dem ER)
  • für die Einhaltung und Umsetzung von Beschlüssen der Verbandsorgane
  • für die Vertretung des Gruppenrats im Elternrat und Jahresversammlung
  • für die Vertretung der Gruppe im Bezirk und Landesverband
  • für die Vertretung der Gruppe in pfadfinderischen Belangen nach außen
  • für die Erstellung des Gruppenbudgets und Materialbudgets mit dem Gruppenrat für den ER
  • für die Informationsweitergabe
  • für die Unterstützung des Elternrates bei der Öffentlichkeitsarbeit
  • für die Unterstützung des Elternrates bei der Werbung neuer Mitglieder
  • für die Planung und Durchführung von Veranstaltungen (gemeinsam mit dem ER)

Vertretung und Arbeitsteilung

  • gemischte Pfadfinder*innengruppen werden von einem Gruppenleiter und einer Gruppenleiterin geleitet
  • Berufung von Assisstent*innen möglich
  • Wien: ab 150 registrierten Mitgliedern Möglichkeit der Wahl eines*einer zusätzlichen geschäftsführenden Gruppenleiters/Gruppenleiterin

Gremien

  • Sitz und Stimme im Gruppenrat
  • Sitz und Stimme im Elternrat
  • Sitz und Stimme bei der Landesleiter*innentagung
  • Sitz und Stimme bei der Landestagung

3. Unvereinbarkeiten[Bearbeiten]
  • Grundsätzlich soll niemand die Funktion als GL übernehmen, der*die durch Beruf oder anderes Engagement die öffentliche Wahrnehmung des Wesens der PPO (Verbandsordnung 1.1) in Frage stellen konnte.
  • Vereinsrechtliche Funktion im Elternrat
  • Parteipolitische Funktion ausüben (siehe Leitbild)
  • Anstellung im Verband (Schutz vor Weisungsgebundenheit)
  • Mitglieder in Organen und Gremien der PPÖ sollen nicht verschiedene Entsender*innen repräsentieren. In so einem Fall kann nur die höhere Funktion wahrgenommen werden.

4. Was bietet Gruppe / LV / BV?[Bearbeiten]
  • Sozialkontakte und Netzwerk
  • persönliches Wachsen als Leiter*in einer Gruppe von Erwachsenen
  • persönliche Weiterentwicklung auf Managementebene
  • Vertiefung des Fachwissens im Bereich der außerschulischen Pädagogik
  • das eigene Wissen und die Erfahrung nutzen und an Schlüsselstellen im Verband einsetzen können
  • (Internationale) Seminare, Weiterbildungsveranstaltungen

5. Zeitliche Anforderungen[Bearbeiten]
Veranstaltung Häufigkeit Zeitbedarf/Aktion Summe auf ein Jahr
organisatorische Tätigkeit laufend 20 Std. pro Monat
Gruppenräte (inkl. Vor- und Nachbereitung) min. 5 pro Jahr 8 Std.
Gruppenklausur (Inkl. Vor- und Nachbereitung) 1x pro Jahr 20 Std.
Teilnahme an Elternratssitzungen Min. 2 pro Jahr 3 Std.
Mitarbeiter*innengespräche (inkl. Vor- und Nachbereitung) Min. 1 x pro Jahr 2 Std. pro Leiter*in
Besuch von Stufenveranstaltungen der Gruppe Min. 1x pro Stufe 2 Std.
Eigene Aus- und Fortbildung (Seminare, selbstständiges Lernen) Min. 1x pro Jahr 20 Std.
Hauptversammlung der Pfadfinder*innengruppe gemäß Statuten 5 Std.
Teilnahme an Landestagungen des Landesverbandes 1x pro Jahr 5 Std.
Landestreffen des Landesverbandes (Tagungen, Regionstreffen laufend 30 Std. pro Jahr

Jobbeschreibung für Elternratsobmann/-obfrau[Bearbeiten]

1. Voraussetzungen[Bearbeiten]

Vereinsrechtliche Voraussetzungen

  • Entsprechend den Bestimmungen des österreichischen Vereinsgesetzes
  • Entsprechend den Vereinsstatuten: registriertes Mitglied der PPO
  • Wahl laut Vereinsstatuten
  • Wien: Bestätigung der Wahl durch das Landespräsidium

Persönliche Voraussetzungen

  • Haltung und Charakter als Elternratsobmann/-obfrau
  • Auseinandersetzung mit und Akzeptanz der Ziele und Werte der PPO
  • Freude am Umgang und der Arbeit mit Erwachsenen
  • selbstständig und im Team arbeiten können
  • zielorientiert methodisch planen und arbeiten können
  • delegieren können
  • Sitzungen leiten und moderieren können
  • konsensfähig sein
  • zuhören können
  • verlässlich sein

2. Aufgaben und Verantwortung[Bearbeiten]

Der ER-Obmann / Die ER-Obfrau ist verantwortlich...

  • für die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen
  • für die vereinsrechtlichen Belange der Gruppe
  • für die Einhaltung der Grundsätze der PPO Sorge zu tragen
  • für die pfadfinderische Erziehungs- und Ausbildungsarbeit zu fordern
  • bei der jährlichen Registrierung der LeiterInnen (Gruppenleitung, Stufenleitungen samt Assistent*innen) die Mitverantwortung für deren charakterliche Eignung zu übernehmen
  • alle aus der Rechtsform sich ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen, wie Durchführung von Hauptversammlung und Wahlen, Kassaführung und -bericht sowie Kassaprüfung, Verkehr mit Behörden, Tätigkeitsbericht (in Wien gemäß Geschäftsordnung der Zweigstellen)
  • für die Gewinnung, Berufung und Betreuung weiterer Mitglieder des Elternrates (AIS)
  • für die Erarbeitung von Zielstellungen des Elternrates
  • für die Gewährleistung der Aus- und Weiterbildung der Elternratsmitglieder
  • Die Rechte und Wunsche der Eltern der Gruppenzugehörigen zu vertreten
  • für die Mithilfe bei der Gewinnung geeigneter Personen als LeiterInnen und MitarbeiterInnen
  • für die Beschaffung und Bereitstellung der nötigen Mittel für
    - Einrichtung und Erhaltung geeigneter Heimraume und der Gruppenausrüstung
    - die Öffentlichkeitsarbeit und Werbung neuer Mitglieder
    - die Ausbildung der Pfadfinderleiter*innen
  • für die Verwaltung des Gesamtvermögens des Vereines bzw. Zweigvereines
  • für die Planung der Verwendung der Geldmittel in Abstimmung mit der Gruppenleitung (gemeinsame Budgeterstellung)
  • für die Unterstützung der LeiterInnen bei Veranstaltungen, Lagern und Fahrten
  • für die Öffentlichkeitsarbeit (gemeinsam mit dem GR)
  • für die Werbung neuer Mitglieder (gemeinsam mit dem GR)
  • für die Einberufung des Elternrates und der Hauptversammlung bzw. der Gruppenversammlung

Gremien

  • Sitz und Stimme im Elternrat
  • Sitz und Stimme bei der Landestagung
  • Entsprechend den Vereinsstatuten und der Landessatzungen: Sitz und Stimme im Gruppenrat
  • Vorsitz der Hauptversammlung bzw. der Gruppenversammlung

3. Unvereinbarkeiten[Bearbeiten]
  • Grundsätzlich darf niemand die Funktion als ERO übernehmen, der*die durch Beruf oder anderes Engagement die öffentliche Wahrnehmung des Wesens der PPO (Verbandsordnung 1.1) in Frage stellen konnte.
  • Funktion in der Jugendleitung und Gruppenleitung
  • Parteipolitische Funktion ausüben (siehe Leitbild)
  • Anstellung im Verband (Schutz vor Weisungsgebundenheit)
  • Mitglieder in Organen und Gremien der PPO dürfen nicht verschiedene Entsender*innen repräsentieren. In so einem Fall kann nur die höhere Funktion wahrgenommen werden.

4. Was bietet Gruppe / LV / BV?[Bearbeiten]
  • Sozialkontakte und Netzwerk
  • persönliches Wachsen als Leiter*in einer Gruppe von Erwachsenen
  • persönliche Weiterentwicklung auf Managementebene
  • das eigene Wissen und die Erfahrung nutzen und an Schlüsselstellen im Verband einsetzen können
  • (Internationale) Seminare, Weiterbildungsveranstaltungen<br
5. Zeitliche Anforderungen[Bearbeiten]
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[1]

  1. GL-Bundessarbeitskreis: GOLD-Das Handbuch für Gruppenleiter und Gruppenleiterinnen (Mai 2022);
SchlagwörterSchlagwörter
Elternrat +, Gruppenleitung +  und Jobbeschreibung +
StatusStatus des Inhalts
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