Informationen zu „Aufsichtspflicht, Jugendschutz“
Aus Infopedia
Basisinformationen
Anzeigetitel | Aufsichtspflicht, Jugendschutz |
Standardsortierschlüssel | Aufsichtspflicht, Jugendschutz |
Seitenlänge (in Bytes) | 15.683 |
Seitenkennnummer | 451 |
Seiteninhaltssprache | de - Deutsch |
Seiteninhaltsmodell | Wikitext |
Indizierung durch Suchmaschinen | Erlaubt |
Anzahl der Weiterleitungen zu dieser Seite | 0 |
Gezählt als eine Inhaltsseite | Ja |
Seitenschutz
Bearbeiten | Alle Benutzer (unbeschränkt) |
Verschieben | Alle Benutzer (unbeschränkt) |
Bearbeitungsgeschichte
Seitenersteller | Biggi (Diskussion | Beiträge) |
Datum der Seitenerstellung | 12:37, 20. Mai 2022 |
Letzter Bearbeiter | Biggi (Diskussion | Beiträge) |
Datum der letzten Bearbeitung | 10:41, 20. Sep. 2022 |
Gesamtzahl der Bearbeitungen | 20 |
Gesamtzahl unterschiedlicher Autoren | 1 |
Anzahl der kürzlich erfolgten Bearbeitungen (innerhalb der letzten 90 Tagen) | 0 |
Anzahl unterschiedlicher Autoren der kürzlich erfolgten Bearbeitungen | 0 |
Seiteneigenschaften
Magisches Wort (1) |
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… weitere Daten zur Seite „Aufsichtspflicht, Jugendschutz“
KurzbeschreibungKurzbeschreibung
Als Jugendleiter*innen sind wir für die Ki … Als Jugendleiter*innen sind wir für die Kinder und Jugendlichen in der Zeit, in der uns die Kinder und Jugendlichen anvertraut werden, verantwortlich. Daher ist es wichtig, dass wir uns mit den Themen Aufsichtspflicht und Jugendschutz auseinandersetzen.</br></br>Für die Programmgestaltung und die Umsetzung der Pfadfinder*innenmethode bedeutet das, dass die jeweilige Umgebung so sicher wie notwendig zu gestalten ist. Dies aber ohne das Kind in seinen Entwicklungsmöglichkeiten einzuschränken. Dabei muss das Kind oder der*die Jugendliche mehr oder weniger – je nach Alter und Einsichtsfähigkeit – beobachtet werden. Man nennt diese Verpflichtung auch Aufsichtspflicht. Aufsichtspflicht alleine ist aber nur ein Teil der Verantwortung. Diese müssen wir immer im Zusammenhang mit den Jugendschutzgesetzen der Bundesländer sehen. Im ersten Teil dieses Kapitel geht es daher um die Aufsichtspflicht, im zweiten Teil um den Jugendschutz.icht, im zweiten Teil um den Jugendschutz. +
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